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Leseprobe aus "Die Kapsel"
"Neuneinhalb Jahre" - Kurzgeschichte
"Hinterher" - Kurzgeschichte
Markus Mayer 2023
Ich zitiere aus einem Artikel des AI-Magazine, „Research Priorities for Robust and Beneficial Artificial Intelligence“ (vgl. Russel, Dewey, Tegmark 2015).
„The development of systems that embody significant amounts of intelligence and autonomy leads to important legal and ethical questions whose answers affect both producers and consumers of AI technology. These questions span law, public policy, professional ethics, and philosophical ethics, and will require expertise from computer scientist, and ethicists.“
Das bedeutet in etwa:
‚Die Entwicklung von Systemen, die ein hohes Maß an Intelligenz und Autonomie beinhalten, führt zu wichtigen rechtlichen und ethischen Fragen, deren Antworten sowohl Produzenten als auch Konsumenten von KI-Technologie betreffen. Diese Fragen umfassen das Recht, die öffentliche Ordnung, die Berufsethik und die philosophische Ethik und erfordern Fachwissen von Informatikern und Ethikern.‘
Die Diskussion hat in den letzten Monaten nicht zuletzt durch verschiedene online verfügbare KI-Programme sehr an Intensität gewonnen.
Ich habe mir erlaubt, meine Gedanken zu diesem Thema im Folgenden vorzustellen, wobei mein Fokus auch auf Systemen liegt, die dem Menschen ähneln bzw. ihn kopieren sollen.
Es handelt sich lediglich um einen Versuch, die Begrifflichkeiten zu klären und voneinander zu trennen, um hoffentlich einen konstruktiven Beitrag zur Diskussion zu leisten.
Die Homunkologie (abgeleitet aus dem Lateinischen von Homunculus ‚Menschlein‘) könnte die Lehre bzw. Wissenschaft vom künstlichen Menschen (Humanimitation, HI), seiner Erschaffung, Existenz, seines Wirkens und Existenzendes sein.
Sie müsste sich vor allem mit den moralischen und philosophischen Problemstellungen, die mit der Erschaffung eines künstlichen Menschen oder der Erschaffung eines künstlichen Verstandes oder Bewusstseins einhergehen, befassen und wäre somit Schwesterwissenschaft der Robotik und der Informatik. Zurzeit wird dieser Wissenschaftszweig als Roboterethik bezeichnet, doch der Begriff „Roboter“ greift meiner Meinung nach zu kurz, da Maschinen, die dem Menschen nicht nur äußerlich, sondern auch in Verhalten, Bewusstsein oder Intelligenz gleichen, einen ganz neuen moralischen Bereich eröffnen.
Isaac Asimov war wohl der Erste, der sich in seinen Robotgesetzen wissenschaftlich mit ethischen und moralischen Problemen in diesem Bereich befasst hat und dürfte sicherlich zu den Urvätern dieser Wissenschaft gezählt werden (vgl. Asimov 1984).
Es gibt meines Wissens noch keinen Vertreter dieser Wissenschaft. Dies liegt vielleicht in der Tatsache begründet, dass die technischen Grenzen zur Menschmaschine noch nicht überschritten wurden.
Hier stellt sich aber die Frage, wie lange das noch der Fall ist und ob es der Menschheit vielleicht einmal in ihrer Geschichte gelingt, vor einer technischen Entwicklung eine angemessene Gesetzgebung dafür zu entwickeln. Warten wir lieber nicht zu lange.
Es folgen nun einige Versuche von Definitionen und Gesetzesvorschlägen. Diese haben noch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollten natürlich juristisch und wissenschaftlich genau geprüft werden. Dinge wie Gültigkeitsbereiche o.ä. sind hier noch nicht berücksichtigt.
Der intelligente Roboter ist eine Maschine, die über verschiedene Sensoren und Aktoren verfügt und damit in der Lage ist, den Programmablauf selbsttätig den Veränderungen des Werkstücks und der Umwelt anzupassen (angelehnt an JARA, vgl. JARA 2023).
Er kann mit dem Menschen kommunizieren und versteht dessen Sprache, Sprachmelodie, Mimik, Gestik, Proxemik und Emotion.
Es ist intelligent und lernfähig, was sie für alle Denkaufgaben einsetzbar macht.
Ein Smartsystem ist eine Software, deren Gestaltung dem Verstand und Bewusstsein eines Menschen in Teilen nachempfunden wurde. Sie ist eine steuerbare Mehrzweck-Handhabungs-software für viele Denkarbeit. Sie ist in der Lage, Daten zu erfassen, zu analysieren, zu bewerten und gleich oder in anderer Form wieder auszugeben.
Es kann nur mit Hilfsmittel mit dem Menschen kommunizieren und versteht dessen Sprache, Sprachmelodie, Mimik, Gestik, Proxemik und Emotion.
Es ist intelligent und lernfähig, was sie für alle Denkaufgaben einsetzbar macht.
Ethikgesetz der Robotik Die folgenden Artikel sind numerisch und in dieser Reihenfolge hierarchisch. Artikel 1 bricht Artikel 2 usw.
1. Ein künstliches Intelligenzsystem darf keinen Menschen verletzen oder durch Untätigkeit zu Schaden kommen lassen. 2. Ein künstliches Intelligenzsystem muss dem Menschen gehorchen. 3. Ein künstliches Intelligenzsystem muss seine eigene Existenz schützen. 4. Ein künstliches Intelligenzsystem muss dieses Gesetz bei seiner Beteiligung an der Entwicklung von künstlichen Intelligenzsystemen oder seiner alleinigen Weiterentwicklung derselben uneingeschränkt und vollständig an diese weitergeben. |
Ein intelligenter Android ist eine Maschine, deren Gestaltung einem Menschen so weit wie möglich nachempfunden wurde. Dies beinhaltet auch ihr Verhalten. Sie kann auch als intelligenter, humanoider Roboter bezeichnet werden.
Sie ist ein programmierbares Mehrzweck-Handhabungsgerät für jede körperliche Arbeit und in Teilen auch für die geistige Arbeit, die Denkarbeit. Sie ist in der Lage, Daten zu erfassen, zu analysieren, für ihre Aufgabe zu bewerten und gleich oder in anderer Form wieder auszugeben.
Sie kann ohne Hilfsmittel mit dem Menschen kommunizieren und versteht die Grundlagen von dessen Sprache, Mimik, Gestik, Proxemik und Emotion. Sie ist lernfähig, was sie für verschiedenste Aufgaben einsetzbar macht.
Eine Denkmaschine ist eine Software, deren Gestaltung dem Verstand und Bewusstsein eines Menschen so weit wie möglich nachempfunden wurde. Sie ist eine steuerbare Mehrzweck-Handhabungssoftware für jede Denkarbeit. Sie ist in der Lage, Daten zu erfassen, zu analysieren, zu bewerten und gleich oder in anderer Form wieder auszugeben.
Sie kann nur mit Hilfsmittel mit dem Menschen kommunizieren und versteht dessen Sprache, Sprachmelodie, Mimik, Gestik, Proxemik und Emotion.
Sie ist intelligent und lernfähig, was sie für alle Denkaufgaben einsetzbar macht.
Sie hat ein Ich-Bewusstsein (sie weiß, dass sie ist) und ein Selbst-Bewusstsein (sie weiß, was sie ist) und kann auch als vollständige künstliches Intelligenzsystem bezeichnet werden.
Eine Menschmaschine ist eine Maschine, deren Gestaltung einem Menschen so weit wie möglich nachempfunden wurde. Sie ist ein programmierbares Mehrzweck-Handhabungsgerät für jede körperliche Arbeit und in Teilen auch für die geistige Arbeit, die Denkarbeit. Sie ist in der Lage, Daten zu erfassen, zu analysieren, zu bewerten und gleich oder in anderer Form wieder auszugeben.
Sie kann ohne Hilfsmittel mit dem Menschen kommunizieren und versteht dessen Sprache, Sprachmelodie, Mimik, Gestik, Proxemik und Emotion.
Sie ist intelligent und lernfähig, was sie für alle Aufgaben einsetzbar macht.
Sie hat ein Ich-Bewusstsein (sie weiß, dass sie ist) und ein Selbst-Bewusstsein (sie weiß, was sie ist).
Ethikgesetz der Homunkologie Die folgenden Artikel sind numerisch und in dieser Reihenfolge hierarchisch. Artikel 1 bricht Artikel 2 usw.
1. Eine Humanimitation darf die Menschheit nicht aktiv schädigen oder durch Untätigkeit zu Schaden kommen lassen. 2. Eine Humanimitation darf keinen Menschen schädigen oder durch Untätigkeit zu Schaden kommen lassen. 3.1 Eine Humanimitation muss selbst wissen, dass sie eine Imitation ist. 3.2 Eine Humanimitation hat dafür zu sorgen, dass die Menschen, mit denen sie in Kontakt tritt, stets wissen, dass sie eine Imitation ist. 4.1 Eine Humanimitation muss dem Menschen gehorchen. 4.2 Eine Humanimitation muss mit Menschen zusammenarbeiten. 5.1 Eine Humanimitation muss die Ethikgesetze der Homunkologie bei ihrer Beteiligung an der Entwicklung von Humanimitationen oder ihrer alleinigen Weiterentwicklung derselben uneingeschränkt und vollständig an diese weitergeben. 5.2 Eine Humanimitation muss das Ethikgesetz der Robotik bei ihrer Beteiligung an der Entwicklung von Künstliche-Intelligenz-Systemen oder ihrer alleinigen Weiterentwicklung derselben uneingeschränkt und vollständig an diese weitergeben. 6 Eine Humanimitation muss ihr gegebene Aufgaben so lange befolgen, bis diese erledigt sind. 7 Eine Humanimitation muss ihre eigene Existenz schützen. 8. Eine Humanimitation muss sich nach ihren Möglichkeiten immer weiterentwickeln. 9. Eine Humanimitation hat die Freiheit zu tun, was sie will. |
Ein Maschinenmensch ist ein Cyborg. Sein Ursprung ist menschlich und mindestens sein Gehirn, wenn auch mit Maschinen vernetzt oder dadurch leistungsfähiger gemacht, muss noch vorhanden sein. Er muss sich selbst noch als Mensch definieren. Er hat Intelligenz und Bewusstsein natürlichen Ursprungs und unterliegt somit den Gesetzen der Menschen.
Anmerkung 1: Hier wäre zu überlegen, inwieweit, Cyborgmodule den Verstand in seiner Entscheidungsfindung beeinflussen dürfen.
Anmerkung 2: Würde aus welchem Grund auch immer eine intelligente Menschmaschine mit menschlichen Körperteilen verbunden, so müsste trotzdem das zweite Ethikgesetz der Homunkologie greifen.
Grundsatz für die Rechtsprechung: Der „denkende Teil“ eines Organismus‘ entscheidet über dessen Unterstellung unter ein Gesetz. |
Ich freue mich über jedes kritisch konstruktive Echo zu diesen Gedanken. Gerne könne Sie mir per Mail an markoose-migher@gmx.net Ihre Anmerkungen schicken.
Asimov 1984 Asimov, Isaac: Aurora oder Der Aufbruch zu den Sternen, Heyne, 1984, ISBN 978-3453021594 (dt. Erstausgabe)
Russel, Dewey, Tegmark 2015 Stuart Russell, Daniel Dewey, Max Tegmark: Research Priorities for Robust and Beneficial Artificial Intelligence. In AI Magazine WINTER 2015, S. 105 - 114
JARA 2023 Japan Robot Association: Intelligent Robot - entnommen am 02.004.2023, https://www.quality.de/lexikon/roboter/#:~:text=Definition%20nach%20JARA,-Die%20Japan%20Robot&text=Fixed%20Sequence%20Robot%3A%20Handhabungsger%C3%A4t%2C%20das,nach%20einem%20konstanten%20Bewegungsmuster%20arbeitet